webiblog
die wilde Achterbahnfahrt durchs bunte Leben .
Sonntag, 1. Mai 2011
My first
MAIBAUM
§ 15 Maibaumverordnung
Maibäume gehören immer dem Bewohner eines Erdgeschosses,
auch wenn die hübschen Mädchen darüber wohnen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen