Freitag, 27. Juli 2012

Kölsche Grundgesetzkunde

Kölsches Grundgesetz 
Heute :
Artikel 3
Et hätt noch immer jot jejange 

EXPRESS (in Köln liest man Express !) :
Thema : Großbrand in Niehl

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Köln –  
Es lief rauf und runter im Radio:
 „Bitte halten Sie wegen des Großbrandes in Niehl Fenster und Türen geschlossen,
schalten sie Lüftungen aus, gehen Sie nicht vor die Tür“.
Die Warnung der Feuerwehr -
 viele Kölner interessierten sich nicht die Bohne dafür.
Denn während 120 Feuerwehrmänner die brennende Müllhalde mit bis zu 11.000 Liter Wasser pro Minute bombardierten, genossen die Leute lieber das schöne Wetter in der Stadt.
„Der Kölner ist offensichtlich nicht schnell zu ängstigen,“
nahm es Stadtspercherin Inge Schürmann mit Humor.

 Tausende Menschen schauten vom Rhein aus nach Niehl,
machten Fotos, gingen joggen oder fuhren mit dem Rad durch die Gegend - obwohl zu diesem Zeitpunkt niemand genau wusste,
 ob die Wolke nicht Giftstoffe enthielt.
 Immerhin: Wer sich bei der Feuerwehr erkundigte,
 wurde schnell beruhigt.
 „Messungen ergaben, dass keinerlei Gefährdung bestand“,
 berichtet Feuerwehrchef Stephan Neuhoff.
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Na also,
warum die Aufregung
es gilt doch Artikel 3


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