Liebe Junkersdorfer,
in den nächsten Monaten kommt es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen rund um den Kirchweg wegen der anstehenden Bauarbeiten.
Ich möchte Ihnen helfen Ihrer Fahrzeug nach den gültigen Verkehrsregeln zu parken.
Ich weiß das ist schwer für Sie.
Was sie jetzt sehen wird ihre Vorstellungskraft wahrscheinlich übersteigen,
aber wenn Sie guten Willens sind, werden Sie es sicher schaffen
zu verstehen was die folgenden Verkehrschilder bedeuten :
eingeschränktes Halteverbot bedeutet :
Hier dürfen Sie NICHT PARKEN !
Sie dürfen zum Be- und entladen
halten.
Dieses "Halten" darf aber dann nur maximal 3 Minuten dauern.
Verzögerungen sind zu vermeiden. (Das steht so im Gesetz.)
Wenn vor der Post eine Schlange steht schaffen Sie das mit den 3 Minuten nicht.
Wenn Sie sich Ihre Frisur oder Schminke im Spiegel richten müssen bevor Sie
aussteigen schaffen sie das mit den 3 Minuten nie.
Absolutes Halteverbot bedeutet :
Hier dürfen sie NICHT HALTEN
und PARKEN dürfen Sie hier auch nicht !
Es gibt keine Ausnahmen.
Fahren Sie besser zügig an diesen Schildern vorbei,
damit Sie keiner wegen "Halten im Parkverbot" drankriegt.
Bitte liebe Junkersdorfer,
lernt und helft anderen beim Lernen.
Gemeinsam schafft Ihr das.
(das Wort "Gemeinsam" bedeutet soviel wie : Sie UND Ihre Nachbarn.)
"Et hätt noch immer jot jejange."
(Kölsches Grundgesetz)
Übersetzung für Junkersdorfer :
Sie leben auf der Sonnenseite des Lebens,
und keine Politesse wird dies jemals ändern.
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Liebe Junkersdorfer,
sollten Sie den Text nicht verstanden haben,
möchte ich doch bei Ihnen bedanken :
Jeder von Ihnen der im Halteverbot parkt,
lässt mir einen der raren gültigen Parkplätze übrig.
herzlichst
Ihr Doktor Park-So-Nicht