Deutschland,
Deine Gesetze…
Ein Arbeitnehmer erkrankt an Corona.
Trotz Impfung.
Das kommt vor.
Der Arbeitgeber beantragt Erstattung.
Das ist sein Recht.
Das Amt (das zahlen soll) sagt:
Dann zeigen Sie uns mal bitten den Impfausweis.
Ok. Verstehe:
Ist der Patient ungeimpft krank = Selber schuld.
ABER die Abgabe des Impfausweises widerspricht
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Arbeitgeber darf noch nicht mal eine
Kopie des Impfausweises
seiner Arbeitnehmer besitzen.
Von der Weitergabe der sensiblen Daten ganz zu schweigen
Fazit: Arbeitgeber bekommt nur Geld vom Amt,
wenn er gegen ein Gesetz verstösst.
Dann kann er wegen Verstoss gegen den Datenschutz verklagt werden.
Bei dem Bußgeldkatalog kann das kleine Betriebe in die Insolvenz treiben.
…
Wer macht eigentlich diese Gesetze?
Wer profitiert davon?
Im Zweifel, das Amt das zahlen soll….
Dort arbeiten Beamte, die vom Staat bezahlt werden.
Deutschland.
Deine Gesetze …
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