von Helmut Kohl nach der Wiedervereinigung eingeführt - 
nur für ein Jahr - versprochen 
hat sich der Soli nun schon unter den 
anderen Steuern und Abgaben einen Namen gemacht 
und ist nun schon volljährig. 
Aber dem Solidaritätszuschlag - wie er voll ausgesprochen heißt -
soll es an den Kragen .
Der Bund der Steuerzahler läßt die Korken Knallen .
Aus der Presse : (hier : www.sueddeutsche.de) 
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Das Bundesverfassungsgericht muss den Solidaritätszuschlag auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen: Das Niedersächsische Finanzgericht stufte das Gesetz über den Zuschlag als verfassungswidrig ein.
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